NAM Verkehrserziehungskurs
Die Teilnahme am Verkehrserziehungskurs (VEK) erfolgt meist nach richterlicher Weisung bzw. Anregung durch die Staatsanwaltschaft. Die Teilnehmer sollen an verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr herangeführt werden.
Gründe für die Zuweisung sind:
- Fahren ohne Führerschein (oder dergleichen zulassen)
- Manipulation am PKW bzw. Motorrad/Moped etc.
- Fahren unter Drogeneinfluss
- Verstoß gegen Pflichtversicherung (zunehmend mit Pocket-Bike)
- Trunkenheit am Steuer (auch Radfahrer)
- Rowdyhaftes Verhalten auf der Straße
Der Ablauf
- Mindestens 6 Kursteilnehmer
- Als Abschluss: Teilnahmebestätigung (benötigen evt. Behörden zwecks Führerscheinrückgewinnung)
- Aufbau des VEK:
- sechs Gruppentreffen, je 2 Unterrichtsstunden mit anschließendem Test
- Ein Vor- und ein Auswertungsgespräch