Allgemeiner Integrationskurs
Der Integrationskurs richtet sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer
(insbesondere auch: Asylbewerber mit hoher Bleibeperspektive), an Unionsbürger
und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.
Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 Euro pro
Unterrichtsstunde bezahlen.
Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden,
wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen
oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer
fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis
über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.