Integrationskurse
Ansprechpartner: Annett Bürger (03473/ 814481)
Der Ablauf
Sprache ist ein Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. In Deutschland bekommen Zuwanderer im Rahmen des Integrationskurses Sprachunterricht. Ziel ist, dass Sie sich im Alltag besser verständigen können und so der deutschen Gesellschaft näher kommen.
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs, geteilt in, und einem Orientierungskurs.
Der Sprachkurs besteht Basis- und Aufbausprachkurs. In sechs aufeinander aufbauenden Modulen von je 100 Stunden werden Sie wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandeln, z. B.:
- Einkaufen und Wohnen
- Gesundheit
- Arbeit und Beruf
- Ausbildung und Erziehung von Kindern
- Freizeit und soziale Kontakte
- Medien und Mobilität
Der zweite Bestandteil des Integrationskurses ist der Orientierungskurs. Darin werden Sie mit der deutsche Kultur, dem Rechtssystem und der Werteordnung vertraut gemacht. Wichtige Themen sind z.B.:
- Politik und Demokratie
- Uuml;berblick über die jüngere deutsche Geschichte
- Gesellschaft und Alltagskultur
- Religionsfreiheit
- Toleranz und Gleichberechtigung
Nach insgesamt 645 Stunden wird der Integrationskurs mit einer Prüfung abgeschlossen. Diese besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil wird Ihr Wissen aus dem Orientierungskurs geprüft. Im Sprachtest werden Ihre schriftlichen und mündlichen Deutschkenntnisse überprüft. Haben Sie beide Prüfungen erfolgreich bestanden, erhalten Sie das „Zertifikat Integrationskurs“ (Deutsch/ Niveau B1).
Sie können einmal kostenlos am Abschlusstest teilnehmen.
Die Voraussetzungen
Kosten:
Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer die einen Berechtigungsschein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder der Ausländerbehörde haben, zahlen einen Kostenbeitrag in Höhe von 1,00€ pro Unterrichtstunde.
Ohne einen Berechtigungsschein beträgt der Kostenbeitrag 2,35€ pro Unterrichtsstunde.
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler mit Berechtigungsschein sind vom Kostenbeitrag befreit.
Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer, die Arbeitslosengeld II bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen oder aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind, haben die Möglichkeit auf Antrag von den Kosten befreit zu werden.
Die Zielgruppe
- Migranten/ innen ab 16 Jahren
- Neuzuwanderer/ innen
- Spätaussiedler/ innen
- Mitgranten/ innen mit Aufenthaltserlaubnis