Sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen nach §13 Abs. 3 SGB VIII
- Heranführung an eine eigenständige Lebensführung im Wohnprojekt
- Unterstützung bei schulischer bzw. beruflicher Entwicklung
- Entwicklung positiver Werte und Förderung sozialer Kompetenzen wie z.B. Pünktlichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme, Steigerung des Selbstbewusstseins, Zuverlässigkeit usw.
- Aufdeckung und Bearbeitung sozialer Probleme, u.a. mangelnde Konfliktfähigkeit, deliquentes Verhalten etc.
- nach abgeschlossener Ausbildung Hilfen bei der Arbeitssuche
- Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" muss im Jugendamt durch einen Erziehungsberechtigten gestellt werden
Aufnahmekriterien:
-> Teilnahme an einer Schule, berufsvorbereitenden Maßnahme bzw. Ausbildung
-> Teilnahme an einer Schule, berufsvorbereitenden Maßnahme bzw. Ausbildung
-> Antrag auf Begleitung an das Jugendamt und den IB
-> Alter 16-21 Jahre
Ausschlusskriterien:
-> Drogenmissbrauch
-> starke psychische Beeinträchtigung
-> schwerwiegende körperliche/geistige Behinderung