Begleiteter Umgang nach §§ 1684 und 1685 BGB
Mit dem Begleiteten Umgang haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, das Wohl von Kindern und Jugendlichen insbesondere vor der aktuellen Situation steigender Scheidungszahlen zu gewährleisten.
Der Begleitete Umgang unterstützt dabei die neue Eltern-Kind- Situation durch das Angebot räumlicher Gegebenheiten und pädagogischer Anleitung, um sowohl die aus der neuen Situation entstehenden Konflikte als auch die Gefährdung der kindlichen Entwicklung aufzufangen. Kompetente Beratung stützt die Reflexion vergangener Konflikte sowie die Entwicklung neuer Perspektiven.