Erziehungsbeistand nach § 27 in Verbindung mit §§ 30 und 35 a KJHG
Der Erziehungsbeistand ist ein Familien ergänzendes, auf längere Zeit angelegtes ( bis zu 3 Jahre Betreuungsangebot, welches Hilfe und Unterstützung bei der Minderung oder Behebung von Verhaltens- und Entwicklungsproblemen der Kinder- und Jugendlichen bietet. Die pädagogische Arbeit orientiert sich dabei primär an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen, deren Wohl und Entwicklung auf Grund bestehender Schwierigkeiten in der Familie gefährdet ist.
Dabei bezieht sie ebenfalls Eltern unterstützende Angebote ein. In diesem Zusammenhang stellt der Erziehungsbeistand eine Alternative für die Familien dar, denen keine SPFH zuteil wird.