Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 KJHG
Mit der sozialpädagogischen Familienhilfe möchten wir Familien in Konflikt- und Krisensituationen die Möglichkeit einer Unterstützung durch intensive Betreuung und Begleitung geben. Dies umfasst dabei sowohl Beratung und Anleitung in Erziehungsaufgaben, als auch Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Behörden. Um die Hilfe zur Selbsthilfe effektiv gestalten zu können, ist die Dauer dabei zwischen 1,5 und 3 Jahren angelegt.