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Ambulante Hilfen zur Erziehung im Landkreis Nordsachsen - Standort Oschatz

Ihre rechtlichen Grundlagen finden die ambulanten Hilfen zur Erziehung in den §§ 30, 31, 35 sowie § 41 in Verbindung mit  §§ 30 und 35 innerhalb des SGB VIII.

Zur Zielgruppe gehören Familien in ihren vielfältigen Formen die Hilfe, Begleitung und Unterstützung in folgenden Situationen benötigen:

  • In Krisen- und Belastungssituationen,
  • bei Schwierigkeiten und Probleme hinsichtlich ihrer Erziehungskompetenz,
  • bei der Bewältigung von Alltagsproblemen,
  • bei der Lösung von Konflikten und Krisen im Kontakt mit ihrem Umfeld (Ämter, Behörden, Schulen, usw.)
  • sowie Minderjährige mit Problemen in der Beziehung mit den Eltern, bei schulischen Problemen und bei entwicklungshemmenden, - gefährdenden Entwicklungen.

Voraussetzung für die Umsetzung eines ziel- und lösungsorientierten Arbeitsprozesses ist, neben der Bereitschaft der Leistungsempfänger zur Mitwirkung und Kooperation, eine Beauftragung durch das zuständige Jugendamt.

Grundsätzliche Zielstellungen diesr Hilfeform sind dabei:

  • Zielbezogenheit und Übergangsorientierung,
  • Erhöhung der Selbsthilfekompetenzen
  • Erwerb von Fähigkeiten zu Problemlösung und Alltagsbewältigung
  • Familienbefähigung und Stärkung

Die Hilfe soll möglichst nachhaltig wirken und eine Unabhängigkeit von weiterergehenden Hilfeformen ermöglichen sowie eine ansonsten ggf. drohende Trennung der Kinder/Jugendlichen von ihrer Familie vermieden werden und der Verbleib im Familiensystem gewährleistet werden.

Die Umsetzung unserer Arbeit orientiert sich neben den gesetzlichen Vorgaben sowohl an der jeweils aktuellen Jugendhilfeplanung als auch an umfassenden verbindlichen trägerinternen Qualitätsstandards.

 

Unsere Arbeit orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialen Netzwerk mit seinen Ressourcen.

Unser Ziel ist es die gemeinsam getroffenen Festlegungen im Hilfeplanverfahren im vereinbarten Zeitraum und Umfang zu erreichen.

Dabei verstehen wir den Hilfeverlauf als kontinuierlichen Arbeitsprozess zwischen allen beteiligten Fachkräften und unsere Klienten.

Unsere Arbeit erbringen wir kontinuierlich entsprechend des konkreten Hilfebedarfes durch eine verbindliche Vertretungsregelung   

 

Dabei erfolgt die Umsetzung der Arbeit in drei Hauptphasen. Diese werden als flexible strukturgebende und unterstützende Abläufe verstanden.

  1. Kennenlernphase: Erstgespräch mit Familie/ASD, Kontaktaufnahme, (Genogramm), Klärungen von Zielen, Aufträgen, Krisenintervention, Erstellen eines ersten Arbeitskonzeptes
  2. Arbeitsphase: Erstellen der konkreten Ziele, Teilzielerarbeitung gemeinsam mit der Familie, Arbeit an Zielerreichungen und Aufträgen, Erarbeitung von Lösungsstrategien und Handlungsmöglichkeiten, Befähigung
  3. Ablösephase: Festigung und Anwendung des Erlernten, Reflexion, Umsetzung eigener Lösungsstrategien, Erlangen von Sicherheit, Abschlussgespräch mit ASD

 

Kontakt

Ambulante Hilfen zur Erziehung im Landkreis Nordsachsen - Standort Oschatz
An der Klosterkirche 3
04758 Oschatz
Tel.: 03435 986638
Fax.: 03435 987701
Zur Routenplanung

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