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Jugendwohnen Salbker Straße nach §13 Abs. 3 SGB VIII

  • Heranführung an eine eigenständige Lebensführung im Wohnprojekt
  • Unterstützung bei schulischer bzw. beruflicher Entwicklung
  • Entwicklung positiver Werte und Förderung sozialer Kompetenzen wie z.B. Pünktlichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme, Steigerung des Selbstbewusstseins, Zuverlässigkeit usw.
  • Aufdeckung und Bearbeitung sozialer Probleme, u.a. mangelnde Konfliktfähigkeit, deliquentes Verhalten etc.
  • nach abgeschlossener Ausbildung Hilfen bei der Arbeitssuche
  • Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" muss im Jugendamt durch einen Erziehungsberechtigten oder den jungen volljährigen Menschen gestellt werden
Aufnahmekriterien:
-> Teilnahme an einer Schule, berufsvorbereitenden Maßnahme bzw. Ausbildung
-> Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" an das Jugendamt
-> Alter 16-27 Jahre
 
Ausschlusskriterien:
-> Drogenmissbrauch
-> starke psychische Beeinträchtigung
-> schwerwiegende körperliche/geistige Behinderung
 
Die Zielgruppe

-> junge Menschen, die aus verschiedensten Gründen nicht mehr im Elternhaus leben können und einen Rückzugsort sowie sozialpädagogische Begleitung für sich benötigen

-> junge Menschen, die intensive Hilfe und Unterstützung zur Verselbstständigung benötigen, u.a. bei der Lebens- und Haushaltsführung, Haushaltsplanung

-> junge Menschen, die sozial benachteiligt und individuell beeinträchtigt sind und daher z.B. Probleme habemn mit Familie, Schule, Ausbildung, Lernbeeinträchtigungen, Schulden...

Kontakt

Pia Nägel
Fax: 0391 622 54 55
Jugendwohnen Salbker Straße nach §13 Abs. 3 SGB VIII
Salbker Str. 8
39120 Magdeburg
Fax.: 0391-622 54 55
Zur Routenplanung

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