IB Schulbegleitung Landkreis Harz
Jedes Kind hat ein Recht auf Teilhabe und Integration im gesellschaftlichen Bereich - dazu zählt natürlich auch der Schulalltag. Damit Unterstützung im Schulalltag für Kinder mit einer Beeinträchtigung erfahrbar und inklusives Lernen ermöglicht wird, wächst die Bedeutung und der Bedarf an Schulbegleitung. Mit Hilfe einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung soll beinträchtigten Schüler*innen die selbständige Lebensgestaltung ermöglicht und das gemeinsame - inklusive - Lernen im allgemeinen Schulsystem unterstützt werden.
Zielgruppe
Die Schulbegleitung richtet sich an Schüler*innen mit erheblichen Beeinträchtigungen, die zur Folge haben, dass die Teilnahme am Unterricht erschwert ist, durch drohenden Ausschluss belastet oder gar verhindert wird.
Mit dem Unterstützungsangebot soll den betroffenen Kindern und Jugendlichen eine Hilfe zur Eingliederung zur Seite gestellt werden. Damit soll Inklusion möglich sein und die soziale Integration gefördert sowie die Teilhabe an der gesamten Palette an Bildungsangeboten ermöglicht werden.
Formale Voraussetzungen
In der Regel wird die Schulbegleitung durch die Schüler*innen bzw. durch dessen Eltern oder Sorgeberchtigten beantragt. Das lokale Sozialamt oder Jugendamt ist hier Ihr richtiger Ansprechpartner.
Neben dem Antrag wird eine Stellungnahme der Schule benötigt, die das Kind besucht oder besuchen möchten. Hier werden auch entsprechende geistige oder körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt. Bei einigen Dignosen kann auch eine fachärztliche Stellungnahme notwendig sein.
Besonderheiten
Gern unterstützen wir Sie bei Fragen rund um das Antragsverfahren! Weiterhin betreuen unsere Kolleg*innen Ihr Kind nicht nur während der Schulzeit, sondern auch im Hortbereich. Dadurch möchten wir sicherstellen, dass ihr Kind auch im Freizeitbereich an Angeboten teilhaben kann.