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NAM im Landkreis Görlitz

Neue ambulante Maßnahmen des IB in Görlitz, Niesky und Löbau

 

Seit 1994 bietet der Internationale Bund die "Neuen Ambulanten Maßnahmen" (NAM) für straffällige Jugendliche und Heranwachsende im Landkreis Görlitz an. Grundlage hierfür ist der § 10 des Jugendgerichtsgesetzes wonach der Jugendrichter Weisungen und Auflagen gegen straffällige Jugendliche und Heranwachsende aussprechen kann. 

Im Rahmen der NAM werden junge, straffällig gewordene Menschen, zwischen 14 und 21 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, umfassend unterstützt. Unter pädagogischer Betreuung und Begleitung arbeiten die Jugendlichen und Heranwachsende in verschiedenen Maßnahmen Delikte auf, reflektieren deren Beweggründe und entwickeln anschließend alternative Verhaltensstrategien. Dabei arbeitet der IB eng mit verschiedensten Kooperationspartnern im Landkreis Görlitz, wie beispielsweise der Jugendgerichtshilfe, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht, gemeinnützigen Vereinen und Trägerschaften sowie der Polizei zusammen. 

 

Im Mittelpunkt von NAM stehen:

  • Die individuelle Unterstützung und die damit abgeleiteten Hilfsangebote.
  • Die soziale Gruppenarbeit und die Einzelintervention (je nach zugewiesener Maßnahme).
  • Der Erziehungsgedanke, welcher die Entwicklung der Jugendlichen fördern und sicherstellen soll.

 

Betreuungsweisung (BW)

Bei der Betreuungsweisung handelt es sich um eine intensivpädagogische Einzelmaßnahme mit dem Ziel, die komplexen und vielschichtigen Problemlagen der jungen Menschen mit sozialpädagogischer Begleitung zu bewältigen. In der Regel umfasst die BW einen Zeitumfang von sechs bis zwölf Monaten. Die BW setzt in der aktuellen Situation der Jugendlichen und jungen Heranwachsenden an und wird individuell an ihren Voraussetzungen und Bedürfnissen ausgerichtet. Die BW ist eine Kombination aus Beratung, Begleitung und Intervention.

Sozialer Trainingskurs (STK)

Der Soziale Trainingskurs ist ein gruppenpädagogisches Angebot für mehrfach auffällig gewordene junge Menschen. Innerhalb des Gruppenprozesses werden, neben der Deliktaufarbeitung, viele Möglichkeiten für das soziale Lernen eröffnet, die eine zukünftig straffreie Lebensgestaltung zum Ziel haben.

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bietet für Geschädigte und Beschuldigte eine Gelegenheit, außergerichtlich und unter Beteiligung einer/eines Mediatorin*Mediators eine befriedigende Regelung des Konflikts herbeizuführen. Die Auseinandersetzung in der persönlichen Begegnung ermöglicht uner anderem Entschuldigung und Bemühung um Wiedergutmachung und kann so zur Aufarbeitung der Geschehnisse beitragen.

Kurzintervention Radikalismustendenz (KuRt)

Die Kurzintervention ist ein Angebot für junge Menschen, bei dem ein Delikt wegen Verfassungsfeindlichkeit und/oder eventuell erkennbarer Tendenzen von Radikalisierung oder Extremismus zur Anzeige gebracht wurde. Sie bietet die Möglichkeit, das eigene Verhalten sowie das uns umgebende (Rechts-) System zu hinterfragen. Im Rahmen von Einzelinterventionen werden in mehreren Einheiten auf das Delikt abgestimmte relevante Themen gemeinsam behandelt und aufgearbeitet.

Präventionskurs Eigentumsdelikte (PED)

Der Präventionskurs für Eigentumsdelikte (PED) ist ein Angebot für junge Menschen, die durch Ladendiebstähle und/oder Beihilfe zu einem Ladendiebstahl aufgefallen sind. Das gruppenpädagogisches Angebot bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, im Rahmen des Kurses kritisch ihre Diebstahlhandlung zu reflektieren und über die eigene Motivation ihres unrechten Tuns nachzudenken. Der Fokus liegt insbesondere auf der Einnahme der Geschädigtenperspektive und zielt darauf ab, die Schadenssituation der/des Anderen zu begreifen und Bewusstseinsänderungen anzuregen.

Verkehrserziehungskurs (VEK)

Der Verkehrserziehungskurs (VEK) richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, die mit Verkehrsdelikten (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz etc.) strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Der gruppenpädagogischen Kurs bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit kritisch ihr Fehlverhalten im Straßenverkehr zu reflektieren und über die Beweggründe ihres Handelns nachzudenken. Der Kurs umfasst mehrere Gruppeneinheiten mit einem integrierten Abschlusstest.

Arbeits- und Pilgerweg

Beim circa 80 km-langen Arbeits- und Pilgerweg begeben sich mehrere Teilnehmende (Ü 18, homogen) auf eine fünftägige Pilgerreise. Dieser soll die Möglichkeiten bieten, sich und andere besser kennenzulernen und gleichzeitig 60 gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten. Das Angebot basiert auf einem Wechsel aus Pilgern, Arbeiten und Bildungseinheiten. Aufgrund seines Potentials eignet sich der Pilger- und Arbeitsweg auch sehr gut als intensive Einzelfallhilfe.

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