Neue ambulante Maßnahmen Landkreis Bautzen
Neben der Ahndung einer Straftat sollte gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden, im Alter von 14 - 21 Jahren, der erzieherische Einfluss und deren Hilfe im Vordergrund stehen. Diesem Anspruch werden die Neuen ambulanten Maßnahmen (NAM) des Internationalen Bundes, als sozialpädagogische Hilfsangebote für junge Menschen, gerecht. NAM, nach dem Jugendgerichtsgesetz, sind für uns eine Möglichkeit, die straffällige Karriere junger Menschen zu unterbrechen und diese „umzulenken“.
Zu den von uns angebotenen Maßnahmen gehören:
- Täter-Opfer-Ausgleich
- sozialer Trainingskurs
- Betreuungsweisung.
1) Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist als ein Angebot an Täter und Opfer zu verstehen. Mit Hilfe eines Vermittlers sollen bestehende Konflikte beigelegt und somit eine von allen Beteiligten akzeptierte und mitgetragene Regelung gefunden werden.
2) Sozialer Trainingskurs
Der soziale Trainingskurs ist ein sozialpädagogisches Instrument zur Stärkung der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie zur Entwicklung von Selbstwert und Selbstbewusstsein. Soziale Trainingskurse gehören, entsprechend des Jugendgerichtgesetztes, zu den erzieherischen Maßnahmen und werden von der Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes angeregt oder im Gerichtsverfahren als Weisung verhängt.
Im sozialen Trainingskurs lernen die Teilnehmer*innen, mit Unterstützung der gesamten Gruppe, eigene Stärken zu erkennen und üben das gewaltfreie Lösen von Konflikten. Somit wird das selbstsichere Auftreten in Alltagssituationen und das Selbstwertgefühl gefördert.
3) Betreuungsweisung
Die Betreuungsweisung ist eine intensive und längerfristige Einzelfallhilfe für straffällig gewordene Jugendliche/Heranwachsende. Sie bietet Hilfestellung bei Konfliktsituationen in Familie, Schule oder Ausbildung und trägt dazu bei das Normenverständnis aufzubauen, um weitere Straftaten zu vermeiden.